Entrümpelung: Was sollte man als Vermieter wissen?

Wenn im Keller, im Flur, im Hof oder sonst irgendwo Gegenstände zurückgelassen wurden, muss man sich als Vermieter leider um die Entsorgung dieser Dinge kümmern. Aber was sollte man dabei beachten? Und wer muss für die Kosten, die im Rahmen der Entrümpelung entstehen, aufkommen? All diese Fragen werden im Folgenden geklärt.

Was kann man als Vermieter tun?

Wenn man nicht weiß, wem die zurückgelassenen Gegenstände gehören, kann man alle Mieter postalisch darüber informieren und den Besitzer damit auffordern, die Gegenstände zu beseitigen. Dass man den Besitzern diese Möglichkeit gibt, ist besonders wichtig, da es ansonsten sein kann, dass man auf den Kosten für die Entsorgung sitzenbleibt. Wenn man den Besitzer nicht ausfindig machen kann, muss man die Entrümpelung selbst in die Hand nehmen und auch vorerst dafür bezahlen. Wenn sich die Gegenstände in einem allgemeinen Teil des Wohnhauses befinden, kann man die Kosten für die Entsorgung anteilig auf die Mieter verteilen.

Um Ärger zu vermeiden, ist es ratsam, die sogenannte Notwendigkeit der Entsorgung behördlich bestätigen zu lassen. Oft ist es nämlich tatsächlich notwendig, zum Beispiel aus Gründen des Brandschutzes. Mithilfe einer behördlichen Bestätigung spart man sich Diskussionen mit den Mietern, ob die Entsorgung wirklich nötig war. Man muss allerdings beachten, dass die Aufteilung der Kosten nicht möglich ist, wenn man beispielsweise eine Wohnung oder den Keller eines einzigen Vormieters entrümpeln möchte. Darüber hinaus ist es auch nicht möglich, Bauschutt aus einer Sanierung in den Betriebskosten aufzulisten. Wenn ein Mieter stirbt, müssen die Hinterbliebenen für die Kosten aufkommen.

Mann balanciert einen Turm aus Umzugscartons
Beim Entrümpeln ist professionelle Hilfe gefragt.

Wie man seriöse Entrümpelungsfirmen erkennt

Wenn man zum Beispiel eine Entrümpelung in Sindelfingen durchführen lassen möchte, ist es wichtig, ein seriöses Unternehmen mit der Entrümpelung zu beauftragen. Ein gutes Unternehmen erkennt man zum Beispiel an einer transparenten Darstellung der Preise: Diese sind im besten Fall auf der Website der Firma einsehbar. Des Weiteren sind Festpreise in der Regel besser als Kostenvoranschläge, da man mit Festpreisen viel besser kalkulieren kann. Darüber hinaus sollte der Betrieb auf jeden Fall über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese springt ein, wenn beim Transport irgendetwas kaputt geht, was bei schweren Gegenständen durchaus mal passieren kann. Kann das Unternehmen keine Versicherung vorweisen, kann es sein, dass man auf den Kosten sitzenbleibt.

Wie viel kostet eine Entrümpelung?

Wenn man eine private Firma mit der Entrümpelung beauftragt, kann mit Kosten in Höhe von ungefähr 25 Euro pro Quadratmeter rechnen. Am besten ist es, im Voraus einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, in dessen Rahmen man besprechen kann, was eigentlich alles gemacht werden muss. Manchmal bieten auch die Gemeinden Entrümpelungen an. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass diese Entrümpelungen in der Regel deutlich teurer sind: In der Regel muss man mit Kosten in Höhe von durchschnittlich 40 Euro pro Quadratmeter rechnen, weshalb man bei der Beauftragung eines privaten Unternehmens deutlich günstiger wegkommt.

Zusätzlich kommt es natürlich darauf an, wo überhaupt entrümpelt werden muss. So ist es zum Beispiel teurer, einen Dachboden zu entrümpeln als einen Keller zu entrümpeln. Wenn etwas demontiert werden muss, kostet das natürlich nochmal extra. Auch für die Entsorgung sperriger Gegenstände fallen zusätzliche Kosten an.

Wie steht es um das Pfandrecht bei der Entrümpelung?

Bei Nichtzahlung der Miete hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, zu pfänden. Allerdings ist dafür ein Gerichtsbeschluss vonnöten. Einfach so darf man die Wohnung des Mieters natürlich nicht ausräumen. Ebenso muss geprüft werden, was überhaupt gepfändet werden darf.