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Nach der Flut – was beim Aufräumen zu beachten ist

Die Jahrhundertflut hat in Deutschland unvorstellbare Schäden an Gebäuden verursacht. Teilweise wurden Gebäude solchermaßen beschädigt, dass ein Abriss unumgänglich wurde. Sind die baulichen Schäden nicht derart offensichtlich, stellt sich die Frage, wie die Statik des Gebäudes hinsichtlich der Einsturzgefahr überprüft werden kann. Besteht keine Einsturzgefahr, sind geeignete Maßnahmen gefragt, das Haus wieder bewohnbar zu machen. Welche Sicherheitsaspekte sind zu beachten, damit es im Zuge der Reinigung zu keinen weiteren Schäden kommt?

Statik des Hauses überprüfen und überprüfen lassen

Beeinträchtigungen an der Statik des Hauses verraten oft sichtbare Schäden. Der Dachgiebel kann augenscheinlich bereits Aufschluss geben. Ist der Verlauf des Dachfirsts nicht mehr im ursprünglichen Zustand, deutet das auf eine Verschiebung oder ein Absenken des Bauwerks hin. Auch Beulen in den Wänden oder diagonale, vertikale und horizontale Risse erhärten diesen Verdacht. Sind Elemente herausgebrochen oder heruntergefallen, ist auch das ein Indiz für mögliche statische Probleme. Nicht zuletzt ist auch Skepsis angebracht, wenn Teile des Fundaments durch das Wasser freigelegt wurden. In diesen Fällen ist der Rat eines Fachmannes unverzichtbar. Hier sollte ein Bauingenieur, Architekt oder Baustatiker zurate gezogen werden.

Gesundheitsgefahren durch Hochwasser

Sperrung an der Donau wegen Überschwemmung

Hochwasser bringt eine Reihe von Gesundheitsgefahren mit sich. Ist der Keller überschwemmt, sollte zunächst überprüft werden, ob dieser gefahrlos (auch bei knöcheltiefem Wasser) gefahrlos betreten werden kann. Möglicherweise steht das Wasser aufgrund der Schäden an der elektrischen Versorgung unter Spannung. Aber auch im Keller gelagerte Chemikalien sind ein Risiko. Zudem kann das Wasser durch Chemikalien durch umliegende Betriebe oder durch Fäkalien der Kanalisation verunreinigt sein. Bakterien und Pilze finden in der Feuchtigkeit hervorragende Bedingungen, sich zu vermehren. Daher sollten Lebensmittel, die mit Hochwasser in Berührung kamen, entsorgt werden (gilt auch für das Gemüse im Garten). Hochwasser ist kein Trinkwasser! Auch im abgekochten Zustand nicht. Trinkwasser und auch Wasser zum Zähne putzen ist aus Trinkflaschen zu nehmen. Kleidung muss bei mindestens 60 Grad gewaschen werden, um bakterielle Verschmutzungen zu beseitigen. Andernfalls sollte auch sie dem Müll übergeben werden. Zum Schutz der Gesundheit empfiehlt es sich, Schutzkleidung (Handschuhe, Gummistiefel usw.) zu tragen. Insbesondere bei (kleinen) Hautverletzungen ist die Wunde nach Kontakt mit kontaminiertem Wasser zu reinigen. Hier sind Desinfektionsmittel oder Seife gefragt. Auch der Schlamm ist aller Wahrscheinlichkeit kontaminiert. Daher sollten alle Gegenstände, die mit ihm in Berührung kamen, entsorgt (Gartengemüse!) oder desinfiziert werden. Ist der Strom ausgefallen, sind Notstromaggregate ein bewährtes Hilfsmittel. Doch Vorsicht: Der
Betrieb in geschlossenen Räumen ist unzulässig. Sie werden durch Verbrennungsmotoren angetrieben und entziehen der Luft Sauerstoff. Erstickungsgefahr droht.

Aufräumen nach dem Hochwasser

Ist der Strom abgestellt? Ist die Gasleitung in Ordnung bzw. abgestellt? Tritt kein Öl aus dem Tank aus? Ist das Dach undicht, sollte es notdürftig mit Folien repariert werden, um weiteren Wassereintritt zu verhindern. Schlamm ist am besten in noch feuchtem Zustand aus dem Haus mithilfe einer Schaufel zu entfernen. Ist das Mauerwerk mit ihm verunreinigt, sollte er gleichmäßig von beiden Seiten der Wand entfernt werden, um statische Schäden zu vermeiden. Unterschätzen Sie nicht das Gewicht des Schlamms! Auch Hochdruckreiniger sind nicht ratsam. Sie könnten beschädigtes Mauerwerk weiter beschädigen.

Schäden und Gegenstände dokumentieren

Zerstörte oder kontaminierte Gegenstände sind, wenn eine Desinfektion nicht möglich, zu entsorgen. Dokumentieren Sie diese Schäden und fotografieren sie diese, um einen Nachweis gegenüber der Versicherung zu haben. Am besten ist es, eine Freigabe der zu entsorgenden Gegenstände durch die Versicherung zu erhalten. Allerdings ist das bei der Menge der entstandenen Schäden oftmals nicht möglich. Daher ist die erste geschilderte Maßnahme die realistischere.

Schlammverschmierte Schuhe

Trocknen der Räume

Zunächst muss stehendes Wasser beseitigt werden. Hier kann die Feuerwehr Hilfe bieten. Alternativ gibt es professionelle Pumpen zur Miete. Zum Trocknen der Räume ist Luftzirkulation und Wärme notwendig. Daher sollten Türen und Fenster geöffnet sein, damit die feuchte Luft entweichen kann. Wenn Trockenlüfter verwendet werden, ist eine Temperatur von 20 bis 22 Grad empfehlenswert. Zu hohe Temperaturen können Schäden am Mauerwerk durch Spannungen (Temperaturunterschiede im Mauerwerk) verursachen. Scheinbar trockene Wände sollten nicht sofort gestrichen werden. Auch hier hilft eine gute Luftzirkulation. Mehrere gut platzierte Lüfter können den Vorgang beschleunigen. Auch wenn diese an der Oberfläche trocken sind, ist das Innere oft noch feucht. Das Mauerwerk sollte komplett ausgetrocknet sein. Im Zweifelsfall ist immer der Rat eines Experten ratsam.

Trocknen der Bodenbeläge, Holzabdeckungen und Verkleidungen

Verkleidungen, welcher Art auch immer und Bodenbeläge behindern die Austrocknung. Daher sollten sie entfernt werden, damit Feuchtigkeit entweichen kann. Renovierungsarbeiten sollten erst nach Austrocknung begonnen werden. Wasserunempfindliches Material ist bei Renovierung vorzuziehen.

Die Versorgungseinrichtungen

Strom, Gas, Öl und Wasser sind in jedem Haushalt unabdingbar. Diese Installationen müssen vor Wiederinbetriebnahme von einem Fachmann geprüft werden. Insbesondere Gas und Strom sind lebensgefährliche Gefahrenquellen. Aber auch Elektrogeräte müssen, sofern sie in Kontakt mit Wasser waren, desinfiziert und auf Betriebssicherheit hin gecheckt werden.

Im Freien gelagerte Gegenstände ziehen Diebe an

Im Freien gelagerte Gegenstände sind nicht herrenlos. Der Besitz wurde nicht aufgegeben. Eine Wegnahme ist daher Diebstahl. Soweit wie möglich, sollten diese daher mit zur Verfügung stehenden Mitteln über- bzw. bewacht werden. Ratsam ist, sie so zu deponieren, dass eine Zufahrt mit dem Auto unmöglich ist. Leider wurden nach der Katastrophe Banden angelockt, die es auf die Habseligkeiten geschädigter Bürger absahen. Nachbarschaftshilfe ist auch hier lohnenswert, wenn es um die Bewachung des Eigentums geht.

Bund stockt Soforthilfen der Länder auf

Der Bund stockt die zugesagten Soforthilfen der um 200 Millionen Euro auf. Damit stehen aktuell 400 Millionen für Betroffene zur Verfügung.