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Homeoffice und Datenschutz: Das ist zu beachten

Die Corona Pandemie hat in allen Branchen und Bereichen ihre Spuren hinterlassen. So auch in der Arbeitswelt, die durch den Boom des Homeoffice eine kleine Revolution erlebt hat. Allerdings sind bei diesem ein paar Dinge zu beachten. Eine besondere Beachtung sollte man hier dem Datenschutz widmen.

Was hat sich geändert?

Durch das Homeoffice hat sich vor allem der Raum geändert, in dem die Arbeit stattfindet. Damit ist neben dem tatsächlichen Wechsel vom Büro in die eigenen vier Wände, auch das Internet gemeint. Der Ort der Videotelefonate und Konferenzen.
Hier muss verhindert werden, dass sich Dritte Zugang zu diesen Räumen verschaffen können. Heimliche Zuschauer sind hier, anders als noch im abgeschlossenem Konferenzraum, möglich.

Doch auch der Arbeitnehmer muss Dritte aus den Calls raushalten, was besonders in Bezug auf Mitbewohner und Familienmitglieder interessant ist.

Geschützt werden müssen alle Daten, die vertraulich, firmenintern und personenbezogen sind. Hier geht es nicht nur um den reinen Datenschutz, sondern auch um die Interessen der Firmen.

Was muss der Arbeitgeber gewährleisten?

Der Arbeitgeber muss die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit sich der Arbeitnehmer überhaupt an die neuen Regeln halten kann.
Die Rahmenbedingungen, die man schaffen muss, um den Datenschutz zu gewährleisten, werden wir hier einmal in aller Kürze besprechen. Eine ausführliche Beratung kann man sich bei Experten einholen wie etwa bei datenschutzfrankfurt.de.

Um ein möglichst sicheres Umfeld zu schaffen, müssen jedwede Einflüsse von außerhalb minimiert werden. Dies kann man fördern, indem man als Arbeitgeber Geräte wie Laptops stellt. Das nennt sich Telearbeit.
Telearbeit hat den Vorteil, dass man als Arbeitgeber Vorgaben und Beschränkungen auf diesen Computern vorinstallieren kann, was die Chance, dass Dritte Zugriff erhalten, minimiert.
Doch das ist keinesfalls verpflichtend, was es dem Arbeitnehmer ermöglicht, mit seinem eigenen und privaten Computer zu arbeiten.

Um hier dennoch die Kontrolle zu behalten, kann ein Arbeitgeber auch eine sogenannte Homeoffice-Vereinbarung aufsetzen, die nach der Unterschrift des Arbeitnehmers, diesen dazu verpflichtet, die besprochenen Regeln auch umzusetzen.
Doch welche Pflichten hat dieser eigentlich?

Das sind die Pflichten des Arbeitnehmers

Nach Absprache mit dem Arbeitgeber, muss ein Arbeitnehmer die Sicherheitsanforderungen durchsetzen, zu denen ein Arbeitgeber nicht in der Lage ist, da er keinen Einfluss auf diese hat.

Den wichtigsten Punkt stellt hier der Zugriff auf die Daten da. Diese müssen nämlich immer gesichert sein und keine Person, außer dem Arbeitnehmer selbst, darf in diese Einsicht erhalten. So muss der Computer, auf dem sich die Daten befinden, stets durch ein Passwort geschützt sein. Der Computer muss zudem beim Nichtnutzen immer gesperrt sein, damit das Passwort auch dessen Zweck erfüllen kann.

Ähnliches gilt für manuelle Datenträger wie Festplatten, USB-Sticks und auch für allerhand Papierkram und Akten.
Zwischen den Arbeitsphasen müssen diese sicher eingeschlossen werden. Ob man nun eine Schublade, einen Schrank oder den ganzen Raum abschließt, bleibt einem selbst überlassen. Während Datenträger mit Firmendaten immer abgezogen werden müssen, sollte man das Anschließen von privaten Geräten vermeiden, da hier ein zusätzliches Risiko bezüglich dem Einschleusen von gefährlichen Programmen entsteht.
Diese Regeln gelten natürlich nicht für jeden Gang auf die Toilette, sondern nur für längere Zeiträume, in welchen realistisch gesehen Daten entwendet werden könnten.

Auch muss der Arbeitnehmer einen sicheren Raum für Gespräche schaffen. Lässt man Familienangehörige oder Freunde ein vertrauliches Gespräch mit anhören, stellen diese vielleicht keine Gefahr für die Firma dar, doch verletzt man hier nichtsdestotrotz den Datenschutz.