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Betriebshaftpflichtversicherung – empfehlenswert für alle Firmen

Ein Unternehmen oder auch ein Selbstständiger bzw. Freiberufler verdient sein Geld mit seinen Produkten oder Dienstleistungen, die auf dem Markt angeboten werden. Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten ist das mit einer Reihe von Risiken verbunden. Wenn durch die Tätigkeit des Unternehmens Dritten ein Schaden zugefügt wird, ist es laut Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet. Im schlimmsten Fall können auf ein Unternehmen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe zukommen. Dagegen schützt eine spezielle Form der Versicherung.

Was ist das für eine Versicherung?

Diese Art der Versicherung wird Betriebshaftpflichtversicherung, abgekürzt BHV oder auch Firmenhaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht genannt. Obwohl das Wort Pflicht im Namen vorkommt, handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung. Sie ist jedoch für nahezu alle Unternehmen empfehlenswert. Die BHV kommt für Schäden im Zusammenhang mit Produktionsstätten, Produkten oder Tätigkeiten des Unternehmens auf. Zu den versicherten Bereichen gehören:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht?

Die beiden Versicherungen werden mitunter verwechselt oder als Synonyme betrachtet. In der Praxis gibt es aber wesentliche Unterschiede. Bei der Berufshaftpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die für Angehörige einiger Berufsgruppen vorgeschrieben ist, die größeren Risiken ausgesetzt sind. Dazu gehören:

MitarbeiterInnen bei einem Meeting
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind alle, die im Auftrag einer Firma tätig werden, mitversichert.
  • Freiberufler in medizinischen oder in tiermedizinischen Berufen (Ärzte,
    Apotheker, Veterinäre)
  • Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Anwälte und Notare
  • Architekten und Bauingenieure
  • Versicherungsmakler
    Diese Aufzählung ist nicht vollständig.

Der Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflicht erstreckt sich nur auf einzelne Personen. Ohne eine solche Versicherung dürfen diese Personen ihr Gewerbe nicht ausüben.

Eine Betriebshaftpflicht schützt dagegen das Unternehmen als eine juristische Person. Das bedeutet, alle Mitarbeiter des Büros, Handwerksbetriebs oder Kanzlei sind ebenfalls versichert. Diese Personengruppe schließt nicht nur fest angestellte Mitarbeiter ein, sondern alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens handeln. Das sind beispielsweise Personen, die im Auftrag des Unternehmens Arbeiten ausführen und auch Leiharbeiter oder geringfügig Beschäftigte. Während Personen- und Sachschäden direkt versichert sind, kommt die BHV für indirekte Vermögensschäden auf.

Welche Leistungen werden übernommen?

Personenschäden
Die BHV übernimmt die Zahlung von Schadensersatz, wenn eine dritte Person, beispielsweise ein Kunde, auf dem Betriebsgelände durch einen Mitarbeiter bzw. Beschäftigten verletzt wird oder einen Unfall erleidet.

Sachschäden
Das sind Schäden, die zum Beispiel durch fehlerhafte Produkte oder falsch ausgeführte Dienstleistungen entstehen.

Indirekte Vermögensschäden
Damit sind Schäden gemeint, die daraus entstehen, wenn ein Geschädigter aufgrund eines Unfalls oder einer Verletzung nicht mehr arbeiten kann und ihm dadurch ein Verdienstausfall entsteht.

Rechtschutz
Darüber hinaus funktioniert die BHV als eine Rechtsschutzversicherung. Im Schadensfall überprüft sie alle Schadensersatzforderungen auf ihre Rechtmäßigkeit und weist sie zurück, wenn sie nicht gerechtfertigt sind.

Was muss beim Abschluss des Vertrags beachtet werden?

Es genügt nicht, einen allgemeinen Vertrag abzuschließen. Die Klauseln im Vertrag müssen exakt auf die Bedingungen des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sein. Eventuell ist eine einfache Firmenhaftpflicht nicht ausreichend. Die meisten Versicherer bieten modulare Versicherungen an. Das bedeutet, der Basistarif kann durch verschiedene Zusatzbausteine ergänzt werden. Je nach der Natur des Unternehmens kann es sich dabei um folgende Elemente handeln:

  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Vermögens-Haftpflichtversicherung
  • erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung

Vor der Unterzeichnung des Vertrags sollte das Dokument auf jeden Fall durch einen Fachanwalt geprüft werden. Er kann empfehlen, welche Leistungen im Vertrag eingeschlossen sein sollten.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht?

Der Tarif wird individuell berechnet. Er hängt von einer Reihe von Faktoren ab:

  • Höhe des Jahresumsatzes
  • Art des Unternehmens
  • Größe des Unternehmens und Zahl der Mitarbeiter
  • branchenspezifische Risiken
  • Höhe der Deckungssumme

Nach der Ermittlung aller Faktoren wird die Versicherung ein Angebot unterbreiten. Es empfiehlt sich, mindestens 2 Angebote zum Vergleich einzuholen.