Bundesgerichtshof entscheidet: Internetportal Yelp darf abgegebene Bewertungen sortieren

Die Bewertungsplattform Yelp darf nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) abgegebene Bewertungen mit automatisierter Software sortieren und als „empfohlen“ oder „nicht empfohlen“ klassifizieren. Dass hierdurch nicht alle abgegebenen Bewertungen in einem Gesamt-Score übernommen werden, ist demnach rechtens. Der BGH sieht die von der Bewertungsplattform Yelp angewendete Praxis, durch eine automatisierte Software abgegebene Bewertungen zu sortieren, durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt.

Pressemitteilung des BGH Nr. 007/2020, vom 14.01.2020

Im vorliegenden Fall klagte die Betreiberin eines Fitnessstudios gegen die Bewertungsplattform Yelp. Bei Yelp können Verbraucher Handwerksbetriebe, Dienstleistungen, Hotels, Gasstätten, Restaurants usw. beurteilen. Dies erfolgt in Form eines Sterne-Systems. Zusätzlich kann ein ergänzender Text hinzugefügt werden. Die Betreiberin bemängelte den Gesamt-Score ihres Fitnessstudios auf Yelp, da dieser nur die von Yelp als „empfohlen“ eingestuften Bewertungen in der Gesamtnote wiedergab. Sie fühlte sich unfair behandelt und klagte. Gab das Oberlandesgericht München als Vorinstanz noch der Betreiberin recht, hob der BGH das Urteil jetzt auf. Hierdurch wird das Recht von Bewertungsportalen gestärkt, abgegebene Bewertungen mit Hilfe einer automatischen Software, selbst zu bewerten.

Online-Bewertungen sollte man ein gewisses Maß an Skepsis entgegenbringen.

Was bedeutet das im Alltag für den Nutzer? Wie sind Bewertungen online zu handhaben? Der Einsatz von Kontrollmechanismen, um Gefälligkeitsbewertungen (Incentive-Rezensionen) oder sogar Fälschungen auszusortieren, ist grundsätzlich sinnvoll. Denn Nutzervertrauen ist ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells. Nach welchen Kriterien automatisierte Programme jedoch sortieren, bleibt dem Nutzer verborgen. Mit Sicherheit können in Programmen genutzte Algorithmen anhand bestimmter Parameter feststellen, ob sich der Bewerter beispielsweise aktuell überhaupt in der Stadt befindet, aus der er gerade seine Bewertung abgibt. Aber was, wenn er sich auf Reisen befindet und die Wertung erst einen Tag später, viele Kilometer entfernt, sendet? Ob eine Software wirklich immer in der Lage ist derart viele Parameter den Tatsachen entsprechend korrekt einzustufen, kann der Nutzer nur erahnen, denn die Arbeitsweise solcher Kontrollprogramme ist nicht öffentlich einsehbar.

Was bleibt also übrig? Nun, wie auch im Alltag sollten Sie einer Bewertung auch immer kritisch gegenüberstehen, denn nicht alles, was online abrufbar ist, muss auch den Tatsachen entsprechen. Abgegebene Wertungen, die sich nur des angebotenen Scoring-Systems bedienen, ohne jeden weiteren Erklärungstext, sind mit Sicherheit weniger ernst zu nehmen als solche, denen eine fundierte Bemerkung hinzugefügt ist. Aber es lohnt sich auch, abgegebene Bemerkungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Ist diese professionell verfasst und gleicht einer Presseinformation? Oder liest sie sich mehr als mal so eben nebenbei getippt und losgeschickt? Sind Rechtschreibfehler vorhanden? Und wirken diese authentisch oder könnten diese absichtlich eingefügt worden sein? Sie merken es selbst – muss man sich mit Bewertungen erst selbst kritisch auseinandersetzen, stellt sich schnell die Frage, wie zuverlässig online verankerte Bewertungssysteme sein können. Und letztendlich beißt sich hier der Hund selbst in den Schwanz.

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