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Ethik und Datenschutz in der Detektivarbeit

Detektivarbeit erfordert die Kenntnis und Einhaltung moralischer und gesetzlicher Grenzen. Wie weit darf bei verdeckten Ermittlungen gegangen werden und wann wird der Datenschutz oder die Privatsphäre einer Person verletzt? Hier erfährt der Leser mehr!

Eine seriöse Detektei beauftragen

Ob private oder gewerbliche Überwachung, eine seriöse, erfahrene und kompetente Detektei ist wichtig. Liegt die Vermutung nahe, dass ein Betrug oder eine Veruntreuung stattfinden, bringt professionelle Ermittlungsarbeit Aufschluss. Sucht ein Unternehmer oder eine Privatperson eine Detektei Hamburg, lohnt es sich, die Website zu betrachten und dabei herauszufinden, wie die Ermittler mit den persönlichen Daten der überwachten Personen umgehen. Denn neben der Gewissheit, die man als Auftraggeber erlangen möchte, spielt die Einhaltung moralischer und ethischer Grenzen in der Überwachungsarbeit eine essenzielle Rolle. Bei einer seriösen Detektei braucht sich der Auftraggeber darüber keine Gedanken machen, weil auch verdeckte Ermittlungen nur in dem Rahmen erfolgen, die legitim und moralisch vertretbar sind.

Wissen, was rechtens ist

Fühlt sich ein Ehepartner betrogen, ist die Beauftragung eines Detektivs keine Seltenheit. Grundsätzlich hat jeder Mensch im Rechtsstaat seine Persönlichkeitsrechte. Doch wenn die Ausübung selbiger die Rechte anderer einschränkt, liegt ein berechtigtes Interesse für eine Ermittlung vor. Nun sagen einige, dass es doch ein Persönlichkeitsrecht ist, seine Leidenschaft auszuleben – sei es auch außerhalb der Ehe. Doch die Realität sieht anders aus. Denn Ehebruch geht nicht nur mit einer Einschränkung der Rechte des betrogenen Partners, sondern oftmals auch mit finanziellen und materiellen Problemen einher. Ein Detektiv weiß, welche Gesetze er einhalten muss und welche moralischen Faktoren für seine Arbeit wichtig und einzuhalten sind. Vor der Beauftragung lohnt sich die Frage, wie die Detektei mit den Persönlichkeitsrechten der überwachten Personen umgeht und ob sie sich an die ethischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben hält.

Wie sind Datenschutz und Ermittlungstätigkeit kombinierbar?

Grundsätzlich müssen sich auch Ermittler an den Datenschutz halten und dürfen nicht ohne Weiteres, sofern keine wirkliche Straftat nach dem Gesetz vorliegt, in die Privatsphäre zu überwachender Personen eindringen. Ausnahmen bestätigen die Regel und stehen dann auf der Agenda, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt und wenn die Ermittlungsarbeit zur Aufklärung der Sachlage beiträgt. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die von privaten Detekteien im Gegensatz zur Polizei und anderen staatlichen Organen einzuhalten sind. Der moralische Aspekt ist ein anderer, denn die beschattete Person wird sich immer in ihren Persönlichkeitsrechten beschränkt fühlen. Hält sich ein Detektiv an den Datenschutz, gibt es prinzipiell keinen Grund zur Beanstandung. Im öffentlichen Raum stellt sich die Überwachung einfacher dar, während zum Beispiel das Anbringen von Wanzen und Kameras in Privaträumen einer besonderen Schwere der Sachlage bedarf und zum Beispiel bei Ehebruch nicht erlaubt ist.

Fazit

Verdeckte Ermittlungen sind für den Auftraggeber und für die Detektei immer eine Gratwanderung. Es geht darum, die Persönlichkeitsrechte der zu überwachenden Person nicht zu verletzen und dennoch den Auftrag mit positivem Ergebnis abzuschließen. Der strenge Datenschutz hat die Detektivarbeit nicht wirklich vereinfacht, sondern er hat die Grenzen schärfer gezogen. Was ethisch vertretbar ist, hängt nicht zuletzt von der Schwere des Vergehens ab. Was gesetzlich vertretbar ist, ist hingegen glasklar festgelegt und muss von privaten Detektiven im Gegensatz zur Polizei eingehalten werden.