STAGING-ENTWURF · VOR LIVE-FREIGABE PRÜFEN

Nutzungsbedingungen für Blogbetreiber

Diese Fassung überführt die bisherigen TopBlogs-Teilnahmeregeln in den neuen Konto-, Prüf- und Domainnachweis-Ablauf. Stand: 1. September 2026.

Teilnahme und Eintragung

  1. Teilnahmeberechtigung. Aufgenommen werden eigenständige Weblogs. Andere Websites können abgelehnt werden. TopBlogs entscheidet anhand dieser Regeln und der redaktionellen Prüfung über Aufnahme, Status und Veröffentlichung.
  2. Ein Blog pro Domain. Eine Person darf mehrere Blogs auf unterschiedlichen Domains betreiben. Derselbe Blog darf nur einmal eingetragen werden. Mehrere Unterverzeichnisse derselben Domain werden grundsätzlich zusammengeführt. Reine Weiterleitungsdomains sind nicht zulässig.
  3. Direkte Blogadresse. Befindet sich der Blog nur in einem Teilbereich einer Website, muss die URL direkt zum Blog führen und nicht lediglich zur Startseite.
  4. Prüfung, Konto und Domainnachweis. Die Eintragung wird zunächst als nicht öffentlicher Prüfauftrag gespeichert. Nach positiver redaktioneller Prüfung erhält die eintragende Person eine Service-Mail zur Aktivierung beziehungsweise Anmeldung. Betreiberrechte entstehen erst nach erfolgreichem Domainnachweis in „Mein TopBlogs“.
  5. TopBlogs-Zähler. Für die reguläre Teilnahme und die Bildung aktueller Rankings kann der persönliche TopBlogs-Zählcode erforderlich sein. Der Code ist blogbezogen. Er darf Messwerte für Aufrufe und die in den Rankingregeln beschriebenen Signale an TopBlogs übermitteln.
  6. Unzulässige Inhalte. Blogs mit rechtswidrigen Inhalten sind ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere pornografische, extremistische oder menschenverachtende Inhalte sowie eindeutige Urheberrechtsverletzungen.
  7. Erotische Angebote. Rein erotische Angebote und Inhalte mit einer Ausrichtung ab FSK 16 oder FSK 18 werden nicht aufgenommen beziehungsweise nach Prüfung gesperrt.
  8. Spam und störende Werbung. Affiliate- oder Bannerfarmen, Spam-Angebote sowie Blogs mit Pop-ups, Layer-Werbung oder vergleichbar erheblich störender Werbung können abgelehnt oder gesperrt werden.
  9. Mindestqualität. Unfertige, leere, dauerhaft nicht erreichbare oder offensichtlich nicht als Blog geführte Angebote werden nicht aufgenommen beziehungsweise in die Prüfung gesetzt.
  10. Inaktivität und fehlender Zählcode. Fehlende Aktivität oder ein nicht mehr erkannter Zählcode führt nicht kommentarlos zur Löschung. TopBlogs kann den Status automatisiert kennzeichnen, notwendige Service-Hinweise mit einer angemessenen Frist senden und anschließend redaktionell über Pausierung oder Entfernung entscheiden.

Notwendige Service-Mails

Zum TopBlogs-Konto gehören erforderliche E-Mails zu Prüfstatus, Kontoaktivierung, Domainnachweis, Zähler, Sicherheit und wesentlichen Änderungen des Dienstes. Sie sind keine Fremdwerbung und kein allgemeiner Newsletter. Ein Newsletter oder Werbemails benötigen eine davon getrennte Anmeldung.

Meldung, Prüfung und Maßnahmen

Verstöße können über die Meldefunktion am Blogprofil oder über den Kontaktweg gemeldet werden. TopBlogs prüft Meldungen redaktionell. Profile werden nicht allein aufgrund einer Meldung automatisch gelöscht. Bei eindeutig rechtswidrigen Inhalten, akuten Sicherheitsrisiken oder zwingenden gesetzlichen Pflichten kann eine sofortige Sperre erforderlich sein; ansonsten erfolgen Statushinweis, angemessene Frist und dokumentierte Entscheidung.

Geltung und Änderungen

Maßgeblich ist die bei der Eintragung bestätigte Fassung. Wesentliche Änderungen werden als notwendige Service-Information mitgeteilt. Vor der Live-Schaltung wird dieser Staging-Entwurf nochmals inhaltlich und rechtlich freigegeben.