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Thorsten Blaufelder

Leitender Angestellter muss für Millionen Euro hohen Fehler haften

LAG Köln: Arbeitnehmer kann auf D&O-Versicherung zurückgreifen Leitende Angestellte haften für die finanziellen Folgen beruflicher Fehlentscheidungen, wenn der Arbeitgeber für sie eine D&O-Versicherung abgeschlossen hat. Eine Haftungserleichterung zugunsten des Angestellten nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung greift dann nicht, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in …

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