Thorsten Blaufelder
Regelmäßig keine einseitige frühere Beendigung einer Elternzeit
BAG: Arbeitgeber braucht Verlässlichkeit bei Elternzeit Arbeitnehmer müssen sich an der mit ihrem Arbeitgeber vereinbarten Elternzeit grundsätzlich halten und können diese allein wegen der Trennung von der Kindesmutter nicht vorzeitig beenden. Nur wenn der Arbeitgeber der vorzeitigen Beendigung zustimmt oder das zu betreuende Kind während …