{"id":159,"date":"2015-11-17T11:44:27","date_gmt":"2015-11-17T10:44:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.topblogs.de\/magazin\/?p=159"},"modified":"2021-10-18T10:14:01","modified_gmt":"2021-10-18T09:14:01","slug":"stichtag-1-januar-digitales-fahrtenbuch-einfach-und-ordnungsgemas-fuhren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.topblogs.de\/magazin\/stichtag-1-januar-digitales-fahrtenbuch-einfach-und-ordnungsgemas-fuhren\/","title":{"rendered":"Stichtag 1. Januar: Digitales Fahrtenbuch einfach und ordnungsgem\u00e4\u00df f\u00fchren"},"content":{"rendered":"<p><em>Koblenz, 13.11.2015<\/em>. Ein Wechsel von der Ein-Prozent-Regelung hin zum F\u00fchren eines Fahrtenbuchs darf nur zum 1. Januar eines Jahres oder bei unterj\u00e4hrigem Wechsel des Fahrzeuges erfolgen (BFH-Urteil VI R 35\/12 vom 20.03.2014). Insofern lohnt sich folgende \u00dcberlegung: L\u00fcckenlos, zeitnah und manipulationssicher: Die Anforderungen des Finanzamtes an die F\u00fchrung eines Fahrtenbuchs sind hoch. Wer die wichtigsten Punkte au\u00dfer Acht l\u00e4sst, riskiert Steuernachforderungen. Mit dem elektronischen Fahrtenbuch von PTC ist es ganz einfach.<\/p>\n<p>Als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Dienstleistungsunternehmens KM CompanyService ist Ralf Lenges seit mehr als 22 Jahren in Deutschland unterwegs. Um sich das F\u00fchren des Fahrtenbuchs zu erleichtern und Steuern zu sparen, nutzt er das elektronische Fahrtenbuch der PTC GPS-Services GmbH. Ein elektronisches Fahrtenbuch vereinfacht die Dokumentation aller Fahrten (gesch\u00e4ftlich sowie privat) ungemein. Es muss jedoch zwingend die gleichen Anforderungen wie das handschriftlich gef\u00fchrte Fahrtenbuch erf\u00fcllen. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sind zu protokollieren. Darum entschied der Bundesfinanzhof, dass Excel-gef\u00fchrte Fahrtenb\u00fccher nicht den Anspr\u00fcchen des Finanzamtes gen\u00fcgen (BFH-Urteil VI R 64\/04 vom 16.11.2005).<\/p>\n<p><strong>Manipulationssichere Dokumentation<\/strong><\/p>\n<p>Um die zur\u00fcckgelegten Strecken und den Kilometerstand automatisch und l\u00fcckenlos zu erfassen, wird das GPS-Ortungssystem von PTC mit dem elektronischen Fahrtenbuch verbunden. Das System \u00fcbertr\u00e4gt die GPS-Daten des Fahrzeuges auf den firmeneigenen Server in einem gesicherten Rechenzentrum. So kann Ralf Lenges von unterwegs via PTC GPS-App oder auch nachtr\u00e4glich im PTC-Online-Portal am Computer Reiseziel, Fahrtgrund, Ansprechpartner und die Art der Nutzung (z.B. privat oder gesch\u00e4ftlich) angeben. Wichtig ist: Wenn er das Fahrtenbuch zu Hause um Angaben erg\u00e4nzt wie z.B. den Fahrtgrund, ist dies f\u00fcr das Finanzamt eine \u00c4nderung und muss mit einem Zeitstempel kenntlich gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>Vollst\u00e4ndige Angaben<\/strong><\/p>\n<p>Ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Fahrtenbuch ist vollst\u00e4ndig und richtig sowie zeitnah und in geschlossener Form zuf\u00fchren (BFH-Beschluss V B 109\/09 vom 13.10.2009). Bei gesch\u00e4ftlichen Fahrten sind folgende Angaben Pflicht: Datum, Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt, gefahrene Kilometer, Reiseziel, Ansprechpartner, Fahrtgrund, Umweg und Arbeitsweg zur Wohn- und Arbeitsst\u00e4tte. F\u00fcr Privatfahrten gen\u00fcgen die Kilometerangaben.<\/p>\n<p><strong>Sorgfalt rechnet sich<\/strong><\/p>\n<p>Ein handschriftlich gef\u00fchrtes Fahrtenbuch bedeutet Aufwand und verlangt Disziplin. Schnell wird vergessen, eine Fahrt einzutragen oder den letzten Kilometerstand aufzuschreiben. Mit dem elektronischen Fahrtenbuch von PTC werden die gefahrenen Kilometer automatisch erfasst. Im Fahrtenbuch kann Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Ralf Lenges Reiseziele mit zus\u00e4tzlichen Angaben speichern, indem er Kundenadressen anlegt. F\u00e4hrt er zum Kunden, erkennt das GPS-System das Reiseziel. Dadurch \u00fcbernimmt das Fahrtenbuch die dazu abgespeicherten Angaben automatisch. Noch einfacher geht es, wenn der optionale Terminkalender genutzt wird. Dadurch erspart sich der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer die nachtr\u00e4gliche Bearbeitung des Fahrtenbuchs und die Eintragungen erfolgen zeitnah.<\/p>\n<p><strong>Wie bald ist zeitnah<\/strong><\/p>\n<p>Zeitnah bedeutet gem\u00e4\u00df dem Bundesministerium der Finanzen, dass der Fahrer den Fahrtenbucheintrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Abschluss der jeweiligen Fahrt zu vervollst\u00e4ndigen hat (BMF-Schreiben IV C 5 &#8211; S 2334\/10\/10006 vom 07.12.2011). Ralf Lenges tr\u00e4gt darum alle seine Termine mit den dazugeh\u00f6rigen Adressen und Angaben in den PTC-Kalender ein. Da das PTC-System gew\u00e4hrleistet, dass alle Angaben im Moment seiner Ankunft bei dem jeweiligen Termin unmittelbar ins Fahrtenbuch eingetragen werden, f\u00fchrt er sein Fahrtenbuch ohne gro\u00dfen Zeitaufwand.<\/p>\n<p><strong>H\u00e4ufige Fehlerquelle: Kilometerstand<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcblicherweise weicht der Kilometerstand des Tachometers von den Angaben des GPS-Ortungsger\u00e4tes ab. Daf\u00fcr gibt es verschiedene Gr\u00fcnde, wie die werkseitige Justierung des Tachometers und z.B. der Wechsel von Sommer- und Winterreifen. Um diese Abweichung zu vermeiden, kann der Kilometerstand des Fahrzeuges im elektronischen Fahrtenbuch von PTC kalibriert bzw. korrigiert werden.<\/p>\n<p>Die Finanz\u00e4mter beschr\u00e4nken sich nicht auf Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfungen, sondern \u00fcberpr\u00fcfen anhand von Routenplanern, ob die Kilometerangaben im Fahrtenbuch korrekt sind. Deshalb muss Ralf Lenges Umwege kennzeichnen und begr\u00fcnden, etwa mit der Umfahrung eines Staus oder der Nutzung einer schnelleren Stra\u00dfenverbindung (BFH-Urteil VI R 46\/10 vom 16.11.2011). Kilometerangaben eines elektronischen Fahrtenbuchs k\u00f6nnen jedoch um 20 % von der empfohlenen l\u00e4ngsten Strecke eines Routenplaners abweichen (Finanzgericht Urteil 12 K 4479\/07 E vom 07.11.2008).<\/p>\n<p><strong>Kostenstelle erstellen<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die KM CompanyService ist Ralf Lenges durchschnittlich bei f\u00fcnf Kunden pro Tag deutschlandweit im Einsatz. Als Dienstleister kann Ralf Lenges mithilfe der Kostenstelle des GPS-Fahrtenbuchs seinem jeweiligen Auftraggeber einfach und schnell Termine und gefahrene Kilometer zuordnen.<\/p>\n<p><strong>Fahrer-Erfassung im Schadensfall<\/strong><\/p>\n<p>Versicherungstechnisch ist ein Firmenwagen eine komplexe Angelegenheit. Schlie\u00dflich ist das Unternehmen der Fahrzeughalter, am Steuer sitzt aber der Arbeitnehmer. Durch das GPS-System wei\u00df das Unternehmen immer, wo sich welcher Firmenwagen befindet. In Kombination mit der Fahrer-Erfassung von PTC wird dar\u00fcber hinaus auch der Fahrerzeugf\u00fchrer dokumentiert. Diese Information kann z.B. bei der Zuordnung von Schadensf\u00e4llen hilfreich sein.<\/p>\n<p><strong>Sichere Datenspeicherung<\/strong><\/p>\n<p>Elektronische Fahrtenb\u00fccher sind wie manuell gef\u00fchrte Fahrtenb\u00fccher zehn Jahre gem\u00e4\u00df \u00a7 147 der Abgabenverordnung aufzubewahren. Durch die automatische Online-Datenarchivierung garantiert das elektronische Fahrtenbuch von PTC nicht nur weniger Schreibarbeit, sondern auch eine professionelle Datensicherung. Ob bei einem Systemabsturz, Festplattencrash oder Smartphone-Verlust: das elektronische Fahrtenbuch von PTC bleibt erhalten. Alle Daten des PTC-Fahrtenbuchs werden auf die firmeneigenen Server in einem deutschen Rechenzentrum gesendet und dort gespeichert. Quelle: PTC GPS-Services GmbH<\/p>\n<p>Pressemitteilung von:<\/p>\n<p>Telematik-Markt.de<br \/>\nHamburger Str. 17<br \/>\n22926 Ahrensburg<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bild: <span class=\"st\"> \u00a9<\/span> Rainer Sturm \/ pixelio.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Koblenz, 13.11.2015. Ein Wechsel von der Ein-Prozent-Regelung hin zum F\u00fchren eines Fahrtenbuchs darf nur zum 1. 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